Allgemeine Geschäftsbedingungen

I.) Allgemeines
Der Auftraggeber -im Folgenden auch Vertragspartner genannt- vereinbart mit Nuno Rigaud Orgelbau, dass unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in Folge nur AGB genannt) für alle abgeschlossenen Geschäfte gelten, ohne dass es in jedem Einzelfalle einer diesbezüglichen ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. Durch Erteilung des Auftrages anerkennt der Vertragspartner diese AGB. Unsere Kostenvoranschläge und Angebote sind freibleibend, sofern sich daraus nicht selbst etwas anderes ergibt. Auch wenn unsere AGB ganz oder teilweise nicht Gegenstand der Vertraglichen Vereinbarung werden, behalten wir uns laut Punkt VIII das Eigentumsrecht auf gelieferte Waren und Leistungen vor. Entgegenstehende allgemeine Vertragsbindungen des Vertragspartners sind für uns unverbindlich, auch wenn ihnen nicht außerordentlich widersprochen wird. Übergebene Unterlagen, insbesondere Zeichnungen, Abbildungen und dergleichen bleiben Eigentum von Nuno Rigaud und dürfen nur zum vertraglich bestimmten Zweck verwendet werden. Soweit der Vertragszweck nicht entgegensteht, sind die Unterlagen auf Aufforderung zurückzugeben. Für den Fall, dass wir wegen unhaltbarer Umstände über Vertragspunkte oder Zahlungsverzug des Auftraggebers vom Vertrag zurücktreten, ist der Anbieter berechtigt, anstelle der Erfüllung die Bezahlung eines Verwaltungssatzes von 35% zzgl. USt des Auftragswertes zu verlangen. Es steht uns jedoch frei, anstelle dieses Verwaltungssatzes den Ersatz des uns aus Nichterfüllung des Auftrages tatsächlich entstandenen Schadens zu fordern. Ein Rücktrittsrecht steht Nuno Rigaud Orgelbau zu, wenn infolge unvorhergesehener Ereignisse die wirtschaftliche Bedeutung oder der Inhalt der Leistung erheblich geändert wird, wenn höhere Gewalt die Leistung unmöglich macht, wenn nachhaltig unverschuldete Betriebsstörungen auftreten, eine Mobilmachung angeordnet wird, Streik, Aussperrung oder der Kriegsfall eintritt, beziehungsweise bei nichtvorhersehbarer fehlender Zulieferung oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse, die die Ausführung des Auftrages unmöglich machen sollten. Bei Ausübung eines solchen Rücktrittes sind Schadenersatzansprüche gegen Nuno Rigaud Orgelbau ausgeschlossen

II.) Lieferung/Montage
Liefer- und Fertigstellungstermine werden von Nuno Rigaud Orgelbau unter Zugrundelegung eines normalen Arbeitsablaufes mit der größten Sorgfalt festgelegt und genannt. Die Lieferzeit beginnt erst nach vollständiger Klärung sämtlicher Einzelheiten, die mit dem Auftrag im Zusammenhang stehen. Die Lieferfrist beginnt mit dem Eingang der vereinbarten Anzahlung. Die Einhaltung der Lieferzeit setzt die rechtzeitige Klärung aller erforderlichen Einzelheiten voraus. Die Lieferverbindlichkeit ruht, solange sich der Vertragspartner mit einer allfälligen Zahlung Nuno Rigaud Orgelbau gegenüber im Verzug befindet. Versendung und Transport an den vom Auftraggeber genannten Ort erfolgt auf Gefahr des Vertragspartners. Die Gefahr der Verschlechterung oder Untergang geht mit der Verladung auf den Vertragspartner über, auch wenn dieser auf unseren Fahrzeugen erfolgt. Sendungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers und zu dessen Lasten versichert. Falls nichts Gegenteiliges vereinbart wurde, sind Teillieferungen möglich. Die Teillieferungen können jeweils gesondert abgerechnet werden. Die Anlieferungstermine werden vom Vertragspartner und Nuno Rigaud Orgelbau gemeinsam festgelegt. Können die in der Werkstätte fertiggestellten Teile/Orgel zum vereinbarten Termin aus Gründen, die der Vertragspartner zu vertreten hat, nicht angeliefert oder aufgestellt werden, so hat der Auftraggeber die Zahlungen trotzdem wie vereinbart zu leisten und eventuell notwendig gewordene Lagerkosten zu tragen. Die Lieferfrist verlängert sich – auch innerhalb eines Lieferverzuges- bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abgewendet werden konnten- gleichviel, egal ob bei Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung von Rohstoffen, Auswirkung von Arbeitskampfmaßnahmen, Transport oder Montage, behördliche Eingriffe oder Lieferverzug von Lieferanten eingetreten sind, entbinden uns von den Lieferverbindlichkeiten zur Lieferung bzw. Einhaltung eines vereinbarten Termins. Die zweimonatige Frist beginnt erst nach Wegfall der ausschlaggebenden Ereignisse zu laufen. Dasselbe gilt, wenn nach Vertragsschluss durch Änderung von technischen Einzelheiten durch den Besteller eine Verlängerung der Produktionszeit erforderlich wird. Wird der vorgesehene, äußerste -eventuell nach Ziffer 2 verlängerte- Liefertermin überschritten, so steht dem Vertragspartner das Recht zu – unter Setzen einer Nachfrist von 3 Monaten – vom Vertrag zurückzutreten. Ansprüche auf Schadenersatz aus einer Überschreitung der Lieferzeit sind ausgeschlossen, es sei denn, dass Nuno Rigaud Orgelbau grobes Verschulden zu vertreten hätte. Eine Nachfrist ist durch einen eingeschriebenen Brief anzuzeigen. Wichtig für die Einhaltung eines Fertigstellungstermins ist ungestörte Arbeitsmöglichkeit und absolute Ruhe, Stille bei Intonation und Stimmung gegen Ende der technischen Arbeiten.

III.) Preise
Der Preis richtet sich jeweils nach den Lohn-, Material- und Nebenkosten am Tage der Ausführung. Preisangaben verstehen sich jeweils in Euro (€) ohne Mehrwertsteuer (MwSt.) Diese richtet sich nach dem Steuersatz, der am Tage der Rechnungslegung maßgeblich ist. Die Preise verstehen sich ab Betriebssitz Mengkofen inklusive Porto und Verpackung. Verpackungen werden unentgeltlich zurückgenommen. Werden nach Vertragsschluss Sonderwünsche oder Änderungen verlangt, so können die hierfür entstandenen Kosten gesondert in Rechnung gestellt werden. Dasselbe gilt im Falle der Festlegung technischer Details, die zum Vertragsabschluss nicht bekannt waren und die einen zusätzlichen Aufwand erfordern. Erforderliche bauliche Veränderungen und elektrische Installationen am Einsatzort/Arbeitsort sind vom Vertragspartner bei zu bringen.

IV.) Zahlungsbedingungen
Alle Rechnungsbeträge sind, soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde, sofort nach Erhalt der Rechnung, spätestens jedoch 10 Tage nach Rechnungsdatum – OHNE ABZUG -- fällig. Die bei Zahlung mit Cheque, Wechsel oder über Fremdbanken, Fremdwährung anfallenden Kosten werden in Rechnung gestellt. Im Falle des Verzuges hat der säumige Vertragspartner sämtliche damit im Zusammenhang stehenden Kosten (im Besonderen Mahnspesen von € 10,90 pro Mahnung und € 21,80 Manipulationsgebühr, beides zuzüglich USt.) zu entrichten. Im Verkehr mit Unternehmern (wie z.B. Pfarreien, Pfarrer, Diözesane Stellen...) im Sinne des KSchG. können eingeräumte Teilzahlungen wiederrufen werden, wenn der Schuldner mit einer zugesagten Rate länger als 14 Tage in Verzug gerät. Aufrechnung oder Zurückhaltung fälliger Zahlungen wegen Beanstandungen oder Gegenforderungen sind ausgeschlossen/nicht zulässig. Reklamationen einer Teilleistung berechtigen den Auftraggeber nicht die Zahlung bezüglich des nicht beanstandeten Teiles oder Leistung zurückzuhalten. Gerät der Vertragspartner mit seiner Zahlung in Verzug, so ist der Auftragnehmer, unbeachtet der sich aus dem Gesetz ergebenden weitergehenden Rechte, befugt, ausstehende Teillieferungen zurückzuhalten bzw. den Arbeitseinsatz abzubrechen. Zugesagte Lieferfristen, Fertigstellungstermine verlängern sich auf Dauer des Zahlungsverzuges. Bei Zahlungsverzug werden unsererseits 15% Verzugszinsen berechnet. Für den Fall, dass Umstände bekannt werden, die die Befürchtung rechtfertigen, dass die fristgerechte Zahlung gefährdet ist, kann Nuno Rigaud Orgelbau nach eigenem Ermessen die sofortige Zahlung des Gesamtbetrages verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Zahlungsbedingungen können selbstverständlich auch gesondert nach persönlicher Vereinbarung getroffen werden. Grundsätzlich gilt folgende Zahlungsweise als vereinbart, wobei die erste Rate preisgebunden ist. Sie deckt die Material- und Planungskosten. Die restlichen Raten gleichen sich im Ausmaß der kollektivvertraglichen Lohnerhöhungen und Teuerungen an.
Allgemein: 33% bei Auftragserteilung;33% bei Arbeitsbeginn vor Ort; Restbetrag nach Fertigstellung.
Bei Neubauten: 40% bei Auftragserteilung; 30% bei Beginn der Werkstattmontage;20% bei Anlieferung am Aufstellungsort; Restbetrag nach Fertigstellung.
Bei Restaurationen: 40% bei Auftragserteilung; 40% bei Anlieferung am Aufstellungsort; Restbetrag nach Fertigstellung und Übernahme.

V.) Gewährleistung, Garantie
Es gelten die Gewährleistungsbestimmungen des ABGB als vereinbart. Im Falle eines Gewährleistungsanspruches haben wir das Wahlrecht uns von Ansprüchen auf Aufhebung des Vertrages Seiten des Vertragspartners durch Verbesserung des Mangels oder Austausch einer mängelfreien Sache in angemessener Zeit zu befreien. Wir leisten Gewähr für eine einwandfreie Ausführung der von uns angenommenen Aufträge. Technische Änderungen, Abweichen von Zeichnungen und dgl. Berechtigen nicht zur Reklamation, es sei denn, diese Änderungen laufen dem Vertragszweck zuwider. Dasselbe gilt für Fehler, welche die Tauglichkeit des Vertragsinhaltes nicht beeinträchtigen. Maß und sonstige Toleranzen richten sich nach Deutscher Norm oder DIN. Allgemein nach Handelsüblichkeit und Stand der Technik, jedoch ausgenommen Fremdleistungen. Für versteckte Mängel, Materialfehler etc. haften wir nicht. Mängel müssen innerhalb der Gewährleistungsfrist schriftlich angezeigt werden Bei begründeten Mängeln steht uns das Recht auf Nachbesserung oder in besonderen Fällen auf Ersatzlieferung zu. Wird der Mangel nicht innerhalb von 2 Monaten behoben, so kann der Auftraggeber unter Setzung einer Nachfrist von einem Monat eine Fremdfirma beauftragen angezeigten Mangel zu beheben. Die Frist verlängert sich angemessen, wenn dies aus technischen oder betriebsbedingten Gründen notwendig ist. Schadenersatzansprüche, auch für Folgeschäden sind ausgeschlossen, es sei denn, Vorsatz oder grobes Verschulden seitens Nuno Rigaud Orgelbau liegt vor. Im Rahmen der Beratungstätigkeit wird eine Haftung für Schadenersatz ausgeschlossen! Dasselbe gilt für sonstige Verpflichtungen, die im Zusammenhang mit Vertragsverhandlungen oder Ausführungen von Aufträgen stehen. Voraussetzung für Garantie und Gewährleistung durch den Vertragspartner ist eine jährliche Nachstimmung, Wartung und Pflege des Instrumentes durch Nuno Rigaud Orgelbau. Es gelten die Gewährleistungsbestimmungen des Herstellers ansonsten zehn Jahre Garantie auf alle Teile in einer neuen Orgel. Für Restaurationen 3 Jahre und für Reparaturen 0,5 Jahre Garantie. Für Mängel, die durch Verschleiß, eigenmächtige Veränderungen, unsachgemäßen Gebrauch, Verwendung oder Handhabung, unsachgemäße Instandsetzung durch Dritte verursacht werden, haftet Nuno Rigaud Orgelbau nicht. Von der Garantie ausgenommen sind Nachstimmungen , natürliche Abnützung, Schäden durch höhere Gewalt, durch unsachgemäße oder falsche Behandlung oder unrichtigen Gebrauch, außerdem Schäden, die durch außerordentliche Witterungseinflüsse und klimatische Bedingungen (insbesondere Luftfeuchtigkeit unter 35% und über 88%, durch unsachgemäßes Heizen, Temperaturveränderungen von über 1,5°C /h) durch Ungeziefer und unbefugtes Hantieren im Orgelwerk entstehen.

VI.) Die Lasten des Auftraggebers
Während der Dauer der Arbeiten am Aufstellungsort ist für die Monteure Quartier und Verpflegung kostenlos bereitzustellen. Andernfalls werden hierfür die Kosten separat verrechnet. Einrichtung der elektrischen Anlage zur Versorgung der Orgel und die Beleuchtungsanlagen, Kosten für Wasser, Licht, Strom und gegebenen Falles Heizung. Fallweise nötige Fremdarbeiten (Mauerer, Elektriker, Zimmerer...) hat der Vertragspartner zur Verfügung zu stellen. Hilfskräfte für Entladungsarbeiten und etwa erforderliche Gerüste, Leitern, Hebezeug und vorübergehende Hilfe beim Bewegen schwerer Teile während der Montage stellt bzw. vermittelt der Auftraggeber. Es wird empfohlen, eine Unfallversicherung bzw. Sozialversicherung für das vom Auftraggeber bereitgestellte Hilfspersonal abzuschließen. Nuno Rigaud Orgelbau trägt dafür keine Verantwortung und Kosten. Eine fachgerechte Vorbereitung des Aufstellungsraumes und ungehinderte Arbeitsmöglichkeiten sind Voraussetzung für die Ausführung der Arbeiten. Durch Behinderung der Arbeiten entstehende Mehrkosten sind zu entschädigen.

VII.)Abnahme
Die Abnahme soll unmittelbar nach Fertigstellung der Orgel erfolgen und im Beisein eines Beauftragten von Nuno Rigaud Orgelbau stattfinden, das auf Kosten des Auftraggebers einen eigenen Sachverständigen beiziehen kann. Beanstandungen werden, soweit möglich, sofort beseitigt bzw. beim nächsten Service erledigt.

VIII.) Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung (einschließlich Nebenkosten) behält sich Nuno Rigaud Orgelbau das Eigentumsrecht an der gelieferten Ware oder erbrachten Leistung vor. Dem Auftraggeber ist es untersagt den Liefergegenstand, die Ware bzw. das Instrument weiter zu veräußern, zu verpfänden oder zur Sicherstellung zu übereignen. Bei Pfändungen oder Beschlagnahmungen von dritten hat der Kunde, bei sonstiger Schadenersatzpflicht, unverzüglich Nuno Rigaud Orgelbau zu informieren und sämtliche Kosten der Rechtsverfolgung zu übernehmen. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch wirksam, wenn die Ware verarbeitet oder anderweitig verbunden wird. Er erstreckt sich anteilsmäßig auf das dadurch neu entstandene Produkt bzw. den Erlös aus dem Produkt. Soweit aufgrund des Eigentumsvorbehaltes Ware zurückgenommen wird, erfolgt deren Verwertung auf Rechnung und Gefahr des Abnehmers gegen Erteilung einer entsprechenden Gutschrift. Nuno Rigaud behält sich das Eigentums- und Urheberrecht an Unterlagen, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Bildmaterial etc. vor. Die Weitergabe bzw. Einsichtnahme Dritter ist nicht gestattet.

IX.) Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist bei Inlandsaufträgen der Leistungsort. Die gesamten Rechtsbeziehungen unterliegen ausschließlich deutschem Recht